Beglaubigte Übersetzungen für Bonner Behörden und Gerichte
Ob Ausländeramt, Standesamt Bonn, Amtsgericht oder die Universität Bonn: Unsere Übersetzungen werden von deutschen Behörden ohne Nachbeglaubigung anerkannt, weil die Übersetzerin vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Köln ermächtigt ist. Diese Ermächtigung gilt bundesweit und selbstverständlich auch in Bonn.
Häufig übersetzen wir für Bonner Kundinnen und Kunden Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Führungszeugnisse, Führerscheine, Schul- und Hochschulzeugnisse sowie Nachweise für Einbürgerungs- und Visaverfahren.
Online beauftragen – Lieferung per Post oder digital
Sie müssen für eine Übersetzung nicht nach Köln oder in ein Übersetzungsbüro in Bonn fahren. Laden Sie Ihre Dokumente über das Formular hoch, erhalten Sie ein transparentes Festpreis-Angebot und wir versenden die beglaubigte Übersetzung per Post an Ihre Bonner Adresse. Digitale Vorabkopien sind auf Wunsch möglich.
Persisch, Dari und Deutsch – in beide Richtungen
Wir übersetzen von Persisch nach Deutsch und von Deutsch nach Persisch, ebenso Dari–Deutsch. Für Bonner Familien mit iranischem oder afghanischem Hintergrund bearbeiten wir regelmäßig Familienstandsurkunden, Scheidungsurteile und Erbscheinunterlagen.
Dolmetschen in Bonn
Für Termine bei Notaren, Gerichten oder dem Standesamt in Bonn übernehmen wir Dolmetscherdienste Persisch–Deutsch. Bitte fragen Sie frühzeitig an, damit wir Termine koordinieren können.
